Was ist eine Ausfallbürgschaft? – Definition und Erklärung

Bürge beim Unterschreiben einer Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft

Bei der Ausfallbürgschaft handelt es sich um eine Sonderform der Bürgschaft, bei welcher der Bürge ein außerordentliches Maß an Sicherheit genießt. Denn bevor der Gläubiger mit seinen Forderungen an ihn herantreten darf, muss er nachgewiesenermaßen erst sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft haben, um sein Geld vom Hauptschuldner zu erhalten.

Alle Zahlungserinnerungen und Mahnungen sowie letztendlich eine Zwangsvollstreckung müssen erfolglos sein – der Hauptschuldner muss also als zahlende Person ausfallen – dann erst haftet der Bürge mit seinem Vermögen. Kann mit allen infrage kommenden Maßnahmen nur ein Teil der geforderten Summe vom Schuldner eingetrieben werden, muss der Ausfallbürge für den verbliebenen Teil aufkommen.

Ausfallbürgschaft Beispiel: ein einfaches Praxisbeispiel zur Ausfallbürgschaft

Ein junger Mann hat gerade sein Studium abgeschlossen und ist auf Arbeitssuche. Zugleich möchte er sich eine Wohnung kaufen. Doch aus Mangel an einem festen Einkommen gewährt ihm seine Bank erst einen Kredit, als seine Schwester einer Ausfallbürgschaft zustimmt.

Zunächst läuft alles gut und der Schuldner findet einen gut bezahlten Arbeitsplatz und kann seine Raten mehrere Jahre lang problemlos abzahlen. Dann jedoch entlässt die Firma, bei welcher er tätig ist, zahlreiche Mitarbeiter, darunter auch ihn.

Nicht zuletzt deswegen wird der Mann psychisch krank und kann bis auf Weiteres keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Seine Kreditraten kann er so nicht mehr abzahlen, dagegen können auch die Mahnungen der Bank nichts ausrichten. Die Bank muss nun seine Eigentumswohnung verwerten, bevor sie sich mit ihrer Forderung an die Ausfallbürgin, die Schwester des Schuldners, wenden kann.

Es kommt zur Zwangsversteigerung, wodurch ein Teil der fälligen Summe abgedeckt wird. Nun sind alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft und für die verbliebenen Schulden kann die Bank die Schwester als Ausfallbürgin zur Kasse bitten.

Sonderform: Modifizierte Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft bietet dem Bürgen ein hohes Maß an Sicherheit, für den Gläubiger hingegen ist sie – falls eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners tatsächlich eintritt – mit sehr viel Aufwand verbunden. Diesen Nachteil kann der Gläubiger etwas ausgleichen, indem er auf eine modifizierte Ausfallbürgschaft (auch eingeschränkte Ausfallbürgschaft genannt) besteht.

Hierbei wird im Bürgschaftsvertrag vereinbart, welche Situation(en) als Ausfall angesehen wird/werden. Tritt einer der vereinbarten Fälle ein, greift die Ausfallbürgschaft und der Gläubiger kann sich mit seinen Forderungen an den Bürgen wenden.

Typische Situationen, die bei der modifizierten Ausfallbürgschaft als Ausfall definiert werden können, sind zum Beispiel:

  • Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner
  • Die Zahlungseinstellung der monatlichen Kreditraten durch den Schuldner
  • Ein Zahlungsverzug von sechs Monaten (oder einer beliebigen anderen, vereinbarten Zeitspanne)

Trotz dieser Anpassung, die für den Bürgen natürlich ein höheres Risiko bedeutet, ist der Gläubiger auch bei der modifizierten Ausfallbürgschaft weiterhin dazu verpflichtet, zunächst die Sicherheiten des Schuldners zu verwerten und dann erst die restlichen Forderungen an den Bürgen zu stellen. Somit besteht die Möglichkeit, dass der Bürge nur einen Teil der Schuld begleichen muss.

Fazit: Die Ausfallbürgschaft ist bei Kreditgebern unbeliebt

In der Theorie ist die Ausfallbürgschaft für den Bürgen mit zahlreichen Vorteilen verbunden und die Hemmschwelle, eine Bürgschaft tatsächlich zu übernehmen, sinkt bei vielen Menschen deswegen natürlich. Allerdings akzeptieren viele Banken die normale Ausfallbürgschaft nicht, sondern bestehen auf einer modifizierten Ausfallbürgschaft oder einer ganz anderen Form der Bürgschaft. Denn der Aufwand, der im schlimmsten Fall erfolgen muss, bevor der Bürge auch tatsächlich zahlungspflichtig wird und die offenen Forderungen begleicht, ist den meisten Kreditinstituten oder anderen Kreditgebern zu hoch.