Zweiter Kreditnehmer: günstigen Kredit gemeinsam mit einem 2. Kreditnehmer beantragen

Kreditsuchende, deren Bonität zu niedrig ist, um einen Kredit mit Bestzinsen zu erhalten, können mit Hilfe eines zweiten Kreditnehmers das Ruder noch einmal herumreißen. Die Hinzunahme eines 2. Kreditnehmers mit hoher Kreditwürdigkeit zählt zu den personellen Kreditsicherheiten, die von Banken und gewerblichen Kreditinstituten in Deutschland sehr geschätzt werden.

Wer einen Kredit beantragt, sollte unbedingt beachten, dass durch die Beantragung eines Gemeinschaftskredits mit einem zweiten Kreditnehmer besonders günstige Zinsen möglich sind!

Vorteile der Hinzunahme eines 2. Kreditnehmers

Die Vorteile der Hinzunahme eines 2. Kreditnehmers liegen auf der Hand: Dadurch, dass das Einkommen des Mitantragstellers zum Einkommen des Hauptschuldners hinzuaddiert wird, steigt das Gesamteinkommen, wodurch schließlich auch das Ausfallrisiko des jeweiligen Kreditgebers reduziert wird. Grundsätzlich gilt: Je geringer das Ausfallrisiko, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditgeber einen Kredit mit Bestzinsen gewährt.

Bei der Auswahl des zweiten Kreditnehmers ist also darauf zu achten, dass dieser über ein möglichst hohes, geregeltes Einkommen verfügt und keinen negativen SCHUFA-Eintrag hat. Selbst Beamte oder Angestellte im Öffentlichen Dienst mit bereits hoher Bonität sollten sich grundsätzlich darüber Gedanken machen, einen zweiten Kreditnehmer zu stellen. Denn zwei Antragsteller mit hoher Kreditwürdigkeit reduzieren das Ausfallrisiko der Bank auf ein absolutes Minimum, so dass ein Kredit mit Top-Zinsen sehr wahrscheinlich ist!

Besonders interessant ist die Hinzunahme eines zweiten Kreditnehmers für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Existenzgründer und Unternehmer. Denn diese Gruppen gehören nicht zu den Lieblingskunden deutscher Banken und Kreditinstitute, weil deren Einkommensverhältnisse als zu unsicher gelten. Mit der tatkräftigen Unterstützung eines Mitantragstellers mit geregeltem Einkommen können selbstständig Tätige und Unternehmer für eine hohe „Gesamtbonität“ sorgen, um am Ende doch noch an einen zinsgünstigen Kredit zu gelangen!

Weiterhin kann die Beantragung eines Gemeinschaftskredits für Hausfrauen, Azubis, Lehrlinge, Geringverdiener, Minijobber oder sogar Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger eine effektive „Waffe“ sein!

Wer kann zweiter Kreditnehmer sein? Liste der Voraussetzungen

Als zweiter Kreditnehmer kommt nicht jede Person infrage. Folgende Voraussetzungen muss der Mitantragsteller erfüllen, damit der entsprechende Kreditgeber die Beantragung des Gemeinschaftskredits akzeptiert:

  • Offizieller Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Deutsches Bankkonto
  • Volle Geschäftsfähigkeit
  • Positive SCHUFA
  • Geregeltes Einkommen