Was ist ein Gewährleistungsaval? Definition und Erklärung

Der Gewährleistungsaval gehört zur Gruppe der Avalkredite und ist somit eine Garantie bzw. eine Bürgschaft. Der Avalkreditgeber (Bank oder gewerbliches Kreditinstitut) sichert den Gewährleistungsanspruch eines Kunden gegenüber einem Unternehmen bzw. Lieferanten (Avalkreditnehmer) ab.

Garantiert ein Spezialanlagenbauer beispielsweise seinem Kunden eine Gewährleistungshaftung für seine ausgelieferten Anlagen, bürgt der Avalkreditgeber dafür, dass die Gewährleistung eingehalten wird, auch wenn der Spezialanlagenbauer nicht mehr in der Lage dazu wäre.

Gewährleistungsaval und Bilanzierung

Da der Gewährleistungsaval eine Garantie bzw. eine Bürgschaft ist, wird er in der Bilanz „unter dem Strich“ als „Verbindlichkeit aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen“ ausgewiesen. Die Vergabe eines Gewährleistungsavals ist also kein bilanzielles, sondern ein außerbilanzielles Geschäft. Nach IFRS wird der Gewährleistungsaval als Eventualverbindlichkeit in den „Notes“ ausgewiesen.

Kosten für einen Gewährleistungsaval

Bei Avalkrediten entsprechen die Kosten dem Produkt aus Avalprovision und Bürgschaftssumme. Die Avalprovision wird dabei von Avalkreditgeber und Avalkreditnehmer vertraglich vereinbart. Beim Gewährleistungsaval wird analog eine Gewährleistungsavalprovision festgesetzt.