Was ist eine Mietbürgschaft? Definition und Erklärung

Mietbürgschaft: Unterzeichnung einer Mietbürgschaftserklärung
Mietbürgschaft statt sofortiger Zahlung der Mietkaution!

Eine Mietbürgschaft ist eine Alternative zur gängigen Praxis der Barkaution. Sie erfolgt beim Abschluss eines Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter und bietet dem Vermieter ein gewisses Maß an finanzieller Sicherheit – jedoch, anders als bei der Kaution, ohne tatsächliche Zahlung. Stattdessen erhält der Vermieter eine Mietbürgschaftserklärung, die einen vom Mieter gewählten, freiwilligen Bürgen dazu verpflichtet, im Fall eines Mietschadens oder -ausfalls eine gewisse, zuvor festgelegte Summe zu zahlen. In der Regel entspricht die Höhe der Summe drei Monatskaltmieten, was auch der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag ist.

Mietbürgschaft Beispiel: ein Praxis-Beispiel zur Mietbürgschaft

Ein 20-jähriger Student ist von zuhause ausgezogen und möchte seine erste eigene Wohnung beziehen. Obwohl er nebenbei erwerbstätig ist und sich ausgerechnet hat, dass er sich die monatlichen Mietzahlungen leisten kann, hat er Probleme damit, die Barkaution zu bezahlen – unter anderem deswegen, weil er sein Erspartes für die Einrichtung der Wohnung benötigt.

Er schlägt seinem Vermieter eine Mietbürgschaft vor. Seine Eltern gibt er auf der Mietbürgschaftserklärung als Bürgen an. Von nun an haften sie finanziell für eventuell auftretende Mietschäden oder ausbleibende Zahlungen. Da sie sich zu einer selbstschuldnerischen Mietbürgschaft bereit erklärt haben, kann sich der Vermieter mit Zahlungsaufforderungen direkt an sie wenden und muss nicht zuerst den Sohn belangen.

Arten von Mietbürgschaften: Wer als Bürge infrage kommt

Im oben aufgeführten Beispiel sind es die Eltern, die die Bürgschaft für den Mietvertrag übernehmen und ihrem Sohn dadurch ermöglichen, einen solchen abzuschließen. Diese sogenannte Elternbürgschaft ist gerade unter Studenten und Auszubildenden weit verbreitet. Sie ist eine Sonderform der Privatbürgschaft, bei welcher im Prinzip jede volljährige Person als Bürge eintreten kann.

Grundvoraussetzung ist natürlich eine gewisse Liquidität, sodass der Mietausfall letztendlich auch tatsächlich vom Bürgen abgefangen werden könnte. Abgesehen von den Eltern treten oft Geschwister, Großeltern, Freunde und ähnliche Personen aus dem privaten Umfeld des Mieters als Privatbürgen ein.

Es gibt allerdings auch andere Möglichkeiten einer Mietbürgschaft, die ohne Privatpersonen auskommen. Die bekannteste von ihnen ist die Mietkautionsversicherung. Bei dieser Variante tritt eine Versicherung als Bürge auf. Sie überreicht dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit. Außerdem gibt es noch den Bankaval (Mietaval). Hier verpflichtet sich eine Bank dazu, die Bürgschaft zu übernehmen, und der Mieter muss den von der Bank gezahlten Betrag später zurückzahlen.

Was ist eine selbstschuldnerische Mietbürgschaft? Definition der selbstschuldnerischen Mietbürgschaft

Standardmäßig gibt es die Regelung, dass sich der Vermieter erst dann mit einer Geldforderung an den Bürgen wendet, wenn er es bereits beim Mieter erfolglos und mit allen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln versucht hat, dieser also zahlungsunfähig ist. Dies wird auch als subsidiäre oder nachrangige Haftung des Bürgen bezeichnet.

Dies kann aber durch eine bestimmte Vertragsklausel bewusst vermieden werden, das heißt, die Mietbürgschaft kann so gestaltet werden, dass der Bürge direkt zur Kasse gebeten wird, als sei er der Hauptschuldner. In einem solchen Fall handelt es sich um eine selbstschuldnerische Mietbürgschaft. Im Vertrag muss der Bürge auf das Recht zur „Einrede der Vorausklage“ verzichten, damit die Bürgschaft selbstschuldnerisch werden kann.

Für den Vermieter ist die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Miete wohl die sicherste und unkomplizierteste Variante.

Bürgschaft für den Mietvertrag: Besser von Privatperson oder Institution?

Wer eine Privatbürgschaft eingeht, verkettet in der Regel persönliche Beziehungen mit finanziellen Angelegenheiten. Es dürfte eher selten der Fall sein, dass Mieter und Bürge persönlich keinen Draht zueinander haben und es sich um ein rein geschäftliches Verhältnis handelt. Doch in der Regel bestehen freundschaftliche oder familiäre Zuneigungen, die mit einer Privatbürgschaft aufs Spiel gesetzt werden, denn wo Geld involviert war, sind schon viele Freundschaften, Geschwisterverhältnisse oder Eltern-Kind-Bindungen zerbrochen. Und auch ohne Streit kann es einen Bürgen stark belasten, wenn er unerwartet zahlen muss – denn ein Schaden, den der Vermieter bezahlt haben möchte, oder ein Mietausfall, passiert oft schneller als man denkt.

Diese etwas bedenkliche private Komponente oder die finanzielle Belastung einer Privatperson fehlt bei der Mietkautionsversicherung komplett. Allerdings ist sie für den Mieter mit Kosten verbunden. Er zahlt eine Jahresgebühr für diese Art des Mietschutzes, die etwa 5 Prozent der Bürgschaftssumme beträgt.

Letztendlich ist die Antwort auf die Frage, welche Art der Mietbürgschaft besser ist, immer individueller Natur und es kommt immer auf die Persönlichkeiten der Beteiligten, die privaten Umstände und vieles mehr an, ob eine Privatbürgschaft infrage kommt oder doch die Mietkautionsversicherung die richtige Variante ist.