Was bedeutet Nebengebührensicherstellung? Eine Definition und Erklärung

Wird ein Hypothekarkredit oder ein Hypothekendarlehen durch eine Hypothek sachlich besichert, wird ein bestimmter Betrag im Grundbuch eingetragen, welcher dem Höchstbetrag entspricht, den der Kreditgeber vom Kreditnehmer im Falle des Zahlungsausfalls fordern kann. Auf diesen Höchstbetrag einigen sich Kreditgeber und Kreditnehmer bei Abschluss des Kredit- respektive Darlehensvertrags.

Nebengebührensicherstellung zur Sicherstellung von Nebenforderungen

Liegt der vereinbarte Höchstbetrag über der Kreditsumme des aufgenommenen Kredits (respektive über der Darlehenssumme des aufgenommenen Darlehens), werden über ihn nicht nur die Hauptforderung (Hypothek), sondern auch diverse Nebenforderungen im Grundbuch sichergestellt. In diesem Fall liegt eine Nebengebührensicherstellung vor, die gern auch mit NGS abgekürzt wird.

Definition des Begriffs „Nebengebührensicherstellung“

Durch die Nebengebührensicherstellung werden zusätzlich zur Hauptforderung (Hypothek) auch Nebenforderungen im Grundbuch sichergestellt. Zu den Nebenforderungen zählen beispielsweise Anwaltskosten, Gerichtskosten, Verzugs- und Zinseszinsen, Gebühren für Versteigerungsverfahren und ähnliche Kosten.

Definition des Begriffs „Nebengebührensicherstellung“ – KREDIT 123

Höhe der Nebengebührensicherstellung

Die Höhe der Nebengebührensicherstellung beträgt in der Regel 20% der Kreditsumme (Darlehenssumme). Es kann allerdings auch Fälle geben, bei denen die Nebengebührensicherstellung wesentlich mehr als 20% umfasst.