Was ist ein unbestätigtes Akkreditiv? Definition und Erklärung

Das unbestätigte Akkreditiv ist ein Dokumentenakkreditiv, bei dem die Akkreditivbank (eröffnende Bank) ein Zahlungsversprechen abgibt. Die avisierende Bank benachrichtigt den Begüngstigten über dieses Zahlungsversprechen, ohne dabei ein eigenes abstraktes Zahlungsversprechen abzugeben

Die avisierende Bank übernimmt also keine eigene Haftung, da sie das Dokumentenakkreditiv mit Leistungsversprechen der eröffnenden Bank nicht bestätigt, was dem unbestätigten Akkreditiv schließlich auch seinen Namen verleiht.

Ein unbestätigtes Akkreditiv kann beispielsweise ein Akzeptierungsakkreditiv, ein Negoziierungsakkreditiv oder ein Zahlungsakkreditiv sein.

Unbestätigtes Akkreditiv und bestätigtes Akkreditiv: Was ist der Unterschied?

Während beim unbestätigten Akkreditiv die Avisbank (avisierende Bank / Akkreditivstelle) keine eigene Haftung übernimmt und kein eigenes (abstraktes) Zahlungsversprechen abgibt, gilt beim bestätigten Akkreditiv genau das Gegenteil. Die Avisbank bestätigt das Dokumentenakkreditiv mit Leistungsversprechen der eröffnenden Bank und ist durch die Bestätigung ebenfalls verpflichtet, gegen Vorlage der vereinbarten (Waren-)Dokumente die entsprechende Zahlung zu leisten.

Generell sind Akkreditive heute sehr üblich im Import-Export-Handel, insbesondere auch bestätigte Akkreditive.