Was ist ein widerrufliches Akkreditiv? Definition und Erklärung

Das widerrufliche Akkreditiv gehört zur Familie der Dokumentenakkreditive, bei denen bei Vorlage bestimmter (Waren-)Dokumente und bei Erfüllung aller Akkreditivbedingungen grundsätzlich eine Zahlung zu leisten ist. Eröffnet eine Bank ein widerrufliches Akkreditiv, wird sie zur Akkreditivbank, die ihren Willen äußert, eine Zahlung zu leisten, nachdem bestimmte Dokumente vom Begünstigten vorgelegt worden sind. Das (abstrakte) Zahlungsversprechen kann beim widerruflichen Akkreditiv, im Gegensatz zum unwiderruflichen Akkreditiv, von der eröffnenden Bank wieder zurückgezogen werden, weshalb diese Form der Akkreditive in der Geschäftswelt nicht besonders gängig ist.

Ablauf beim widerruflichen Akkreditiv – Beispiel im Import-Export-Handel

Akkreditive werden vor allem im Import-Export-Handel benötigt, weshalb der Ablauf beim widerruflichen Akkreditiv schließlich auch bezüglich einem Geschäft zwischen Exporteur und Importeur erklärt wird.

Bevor ein widerrufliches Akkreditiv in Auftrag gegeben wird, müssen Exporteur und Importeur natürlich erst einmal einen Liefervertrag abschließen. In diesem sind dann auch die Zahlungsbedingungen festzuschreiben, die der Importeur zu erfüllen hat. Sollte die Zahlung durch ein widerrufliches Akkreditiv abgesichert werden, werden die entsprechenden Akkreditivbedingungen und die bei der Akkreditivstelle (in der Regel Bank des Exporteurs) vorzulegenden (Waren-)Dokumente spezifiziert und bestimmt.

Der Importeur gibt seiner Bank den Auftrag das widerrufliche Akkreditiv gegenüber der avisierenden Bank (Bank des Exporteurs) zu eröffnen. Diese führt schließlich die Avisierung des Akkreditivs gegenüber dem Exporteur durch, woraufhin dieser zur Avisbank (Akkreditivstelle) geht, um die entsprechenden (Waren-)Dokumente vorzulegen.

Oft ist vereinbart, dass die Akkreditivstelle dem Exporteur nun den Gegenwert für die (Waren-)Dokumente überweist. Nachdem die Akkreditivstelle schließlich der eröffnenden Bank die (Waren-)Dokumente übermittelt hat, erhält sie nun den Gegenwert von der Akkreditivbank zurück.

Der Kreislauf schließt sich, nachdem die eröffnende Bank nun dem Importeur die (Waren-)Dokumente ausgehändigt hat und daraufhin das Konto des Importeurs mit dem entsprechenden Gegenwert belastet.

Der Nachteil beim widerruflichen Akkreditiv ist allerdings, dass die Akkreditivbank jederzeit das Akkreditiv ändern oder eben widerrufen kann. Aus dem Grund sind unwiderrufliche Akkreditive üblicher als widerrufliche, um dem Exporteur auch mehr Zahlungssicherheit zu gewährleisten.

Beteiligte an einem widerruflichen Akkreditiv

Im Normalfall sind vier verschiedene Parteien an einem widerruflichen Akkreditiv beteiligt: der Auftraggeber des widerruflichen Akkreditivs (Importeur), die Bank des Importeurs (später eröffnende Bank / Akkreditivbank), die Bank des Exporteurs (später Avisbank / Akkreditivstelle) und der Exporteur als Begünstigter.

Kosten für ein widerrufliches Akkreditiv

Wird ein widerrufliches Akkreditiv eröffnet und avisiert, fallen natürlich Kosten an, die an die beteiligte(n) Bank(en) zu entrichten sind. Üblich ist, dass der Importeur die Kosten für das widerrufliche Akkreditiv bei der Akkreditivbank und der Exporteur die anfallenden Gebühren bei der Avisbank begleicht.

Mitunter wird allerdings auch vereinbart, dass entweder Akkreditivauftraggeber oder Begünstigter die gesamten Kosten für das widerrufliche Akkreditiv trägt.