Vorfälligkeitsentschädigung umgehen: Vorfälligkeitszinsen umgehen bei der Ratenkreditablöse

Gesetzbücher und Richterhammer aus Hartholz: Sie möchten die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen? Es gibt Möglichkeiten, wie Sie dies tun können!

Sie haben einen schönen Bonus von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Ist Ihnen wider Erwarten eine hohe Erbschaftssumme zugeflattert? Oder haben Sie im Casino den Jackpot geknackt, so dass Sie Ihren einst zu teuren Zinsen aufgenommenen Ratenkredit vorzeitig ablösen können?

Teure Kredite vorzeitig zu tilgen, kann zu hohen Zinsersparnissen führen, wie wir in diesem Beitrag schon einmal transparent vorgerechnet haben. Und wenn man bei der vorzeitigen Kreditablöse dann auch noch die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen könnte, die der Kreditgeber womöglich fordert, dann könnte das Leben für den Moment fast nicht schöner sein.

Doch ist es überhaupt möglich, die Vorfälligkeitszinsen zu umgehen? KREDIT 123 behandelt das Thema ausführlich im folgenden Beitrag.

Gesetzbücher und Richterhammer aus Hartholz: Sie möchten die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen? Es gibt Möglichkeiten, wie Sie dies tun können!
Es gibt gute Möglichkeiten, wie Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen können!

Anmerkung: In diesem Beitrag behandeln wir hauptsächlich die Ablöse von Ratenkrediten, die nicht grundpfandrechtlich abgesichert sind. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir auch noch sehr detailliert auf das Thema „Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilien- und Baudarlehen“ eingehen.

Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG

In Bezug auf die vorzeitige Ablöse von Ratenkrediten ist insbesondere die am 11.06.2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG von Bedeutung. Diese Richtlinie besagt, dass Ratenkredite grundsätzlich vorzeitig gekündigt und abgelöst werden dürfen, sofern der Kreditgeber für den mit der Ablöse verbundenen Verlust von Zinserträgen entschädigt wird. Diese Vorfälligkeitsentschädigung darf allerdings nicht beliebig hoch vom Kreditgeber angesetzt werden. Denn es gilt:

  • Die Vorfälligkeitsentschädigung darf höchstens 1% der Restschuld ausmachen, sofern die restliche Kreditlaufzeit mehr als 12 Monate beträgt.
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung darf höchstens 0,5% der Restschuld ausmachen, sofern die restliche Kreditlaufzeit weniger als 12 Monate beträgt.

Wenn Sie Ihren Verbraucherkredit also nach dem 11.06.2010 geschlossen haben, dann darf die bei der Kreditablöse zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung, sofern die Restlaufzeit noch mindestens 12 Monate beträgt, höchstens 1% der Restschuld ausmachen. Fordert der Kreditgeber höhere Vorfälligkeitszinsen, können Sie diese umgehen, indem Sie unmissverständlich zu erkennen geben, dass dies ungesetzlich ist.

Wichtige Anmerkung: Die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG gilt nicht für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen und Baufinanzierungen!

Welche Regelungen gelten bei Ratenkrediten, die vor dem 11.06.2010 geschlossen wurden?

Wenn Sie einen Ratenkredit vorzeitig ablösen möchten, der vor dem 11.06.2010 geschlossen wurde, dann greifen die Regelungen der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG nicht. Hier gelten dann die Regelungen, die in Ihrem Ratenkreditvertrag zur Sondertilgung vereinbart wurden. Allerdings können diese auch nur dann Rechtswirksamkeit enthalten, wenn es keine formellen Fehler gibt.

Genaue Prüfung des Ratenkreditvertrags

Viele Kreditverträge, die in der Vergangenheit geschlossen wurden, weisen formelle Fehler und Schwachstellen auf, die Ihnen dabei helfen können, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Es macht auf jeden Fall Sinn, den entsprechenden Vertrag genauer zu studieren und – bei höheren Kreditsummen – ggfs. einen Fachanwalt hinzuziehen. Bei kleineren Beträgen würde die Konsultation eines Anwalts wohl keinen Sinn machen, da die Gebühren für die rechtliche Beratung die mögliche Ersparnis bei der Umgehung der Vorfälligkeitszinsen komplett nivellieren könnten.

Ein größeres Versäumnis nach der Jahrtausendwende ist vor allem die fehlerhafte oder sogar fehlende Widerrufsbelehrung gewesen. Zahlreiche Bank- und Kreditinstitute haben in Ihren Kreditverträgen den Kreditnehmer nur unzureichend über dessen Widerrufsrecht belehrt. Und weist die Klausel zum Widerrufsrecht aus rechtlicher Sicht Formfehler auf, ist die Widerrufsmöglichkeit nicht gemäß dem Vertrag zeitlich eingeschränkt! Der Kunde hätte in diesem Fall also die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und dadurch die Vorfälligkeitszinsen zu umgehen!

Kreditverträge, die zwischen Juni 2010 und März 2016 geschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung haben, sind uneingeschränkt widerrufbar! Für jüngere Kreditverträge gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

Anmerkung: Selbst kleinere Formfehler bei der Widerrufsbelehrung können dazu führen, dass der Widerruf für ein wesentlich längeres Zeitfenster oder sogar unbegrenzt getätigt werden kann!

Ordentliches Kündigungsrecht des Kreditnehmers gemäß § 489 BGB

Neben Formfehlern im Kreditvertrag kann Ihnen auch das ordentliche Kündigungsrecht des Kredit- respektive Darlehensnehmers gemäß § 489 dabei helfen, Vorfälligkeitszinsen zu umgehen bzw. einzusparen. Gemäß § 489 BGB steht nämlich jedem Kreditnehmer „nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang“ ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Nach zehn Jahren Kreditlaufzeit können Sie also als Kreditnehmer Ihren Kreditvertrag kündigen, was für alle Arten von Krediten und Darlehen gilt, so auch für Baufinanzierungen! Die Kündigungsfrist beträgt hierbei stets sechs Monate.

Kündigung des Ratenkreditvertrags durch die Bank

Eine weitere Möglichkeit, wie Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen können, die wir allerdings keineswegs gutheißen und nur der Vollständigkeit halber nennen, ist die Provozierung der Kündigung des entsprechenden Ratenkreditvertrags vonseiten der Bank. Wenn der Kreditgeber den Vertrag kündigt, dann darf er keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern! Eine Bank kündigt einen Kreditvertrag beispielsweise, wenn es häufiger zu Verzögerungen bei der Rückzahlung der monatlichen Kreditrate kommt.

Bevor Sie sich für diesen recht unorthodoxen Weg entscheiden, um die Zahlung von Vorfälligkeitszinsen zu umgehen, sollten Sie bedenken, dass Ihnen der entsprechende Kreditgeber sicherlich einen negativen SCHUFA-Eintrag „reindrücken“ wird. Und ein solcher Eintrag wirkt sich sehr negativ bei zukünftigen Kreditaufnahmen aus!

Fazit zum Thema „Vorfälligkeitsentschädigung umgehen“

Wie Sie unschwer erkennen können, gibt es durchaus gute Mittel und Wege, wie Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen können. Bei teuren Krediten und Darlehen, bei denen noch eine sehr hohe Restschuld zu begleichen ist, könnte es durchaus Sinn machen, sich anwaltlich beraten zu lassen! Bei kleineren Kreditsummen dürfte sich der Gang zum Fachanwalt nicht rechnen.

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