Umschuldung: teuren bestehenden Kredit vorzeitig ablösen durch günstigen Umschuldungskredit

Sie haben einen oder mehrere Kredite am Laufen, darunter womöglich auch noch einen teuren Dispokredit, und werden den Gedanken einfach nicht los, dass Sie mit Hilfe einer Umschuldung sehr viel Einsparpotenzial ausschöpfen können? Sie möchten deswegen wissen, ob die vorzeitige Ablöse Ihres Kredits / Ihrer Kredite sinnvoll ist?

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Teure Kredite vorzeitig ablösen: Mit einer geschickten Umschuldung können Sie richtig viel Geld sparen!

Das Team von KREDIT 123 hilft Ihnen gern bei der Klärung der Frage, ob die Aufnahme eines Umschuldungskredits für Sie eine sinnvolle Unternehmung sein kann. Lesen Sie den folgenden Artikel zum Thema bitte detailliert durch. Danach werden Sie besser evaluieren können, ob eine Umschuldung für Sie interessant ist und deswegen auch von Ihnen in Angriff genommen werden sollte – oder eben nicht.

Was ist eine Umschuldung? Definition und Begriffserklärung

Wenn durch die Aufnahme eines neuen Kredits ein bestehender Kredit vorzeitig abgelöst wird, spricht man von einer Umschuldung. In aller Regel wird ein Umschuldungskredit, der mit einem wesentlich günstigeren effektiven Jahreszins aufwarten kann als der abzulösende Kredit, aufgenommen, so dass hierdurch Zinsersparnisse geltend gemacht werden können.

Dass ein Kreditnehmer grundsätzlich einen bestehenden Kredit vorzeitig ablösen und tilgen kann, ist gesetzlich geregelt. Eine wichtige Richtlinie in diesem Zusammenhang ist die zum 11.06.2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG. Diese besagt, dass die Ablöse eines Ratenkredits ohne Weiteres möglich ist. Allerdings können Banken und Kreditinstitute bei vorzeitiger Tilgung eines bestehenden Kredits eine Gebühr erheben: die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung.

Diese Vorfälligkeitsentschädigung darf allerdings nicht willkürlich vom Kreditgeber bestimmt werden und damit auch nicht beliebig hoch sein. Es gilt:

  • Die Vorfälligkeitsentschädigung darf maximal 1% der Restkreditsumme ausmachen, sofern die restliche Laufzeit noch mehr als 12 Monate beträgt.
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung darf maximal 0,5% der Restkreditsumme ausmachen, sofern die restliche Laufzeit weniger als 12 Monate beträgt.

Diese Regelungen gelten nur für Ratenkredite, die nach dem 11.06.2010 geschlossen worden sind. Für ältere Darlehen gelten abweichende Regelungen respektive die Klauseln, die im entsprechenden Darlehensvertrag vereinbart wurden. Auch grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen wie Immobiliendarlehen oder auch Baufinanzierungen sind von diesen Regelungen ausgenommen.

Wer nun bestimmen möchte, ob die vorzeitige Ablöse eines oder mehrerer Kredite sinnvoll für ihn sein kann, der sollte die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung unbedingt ermitteln und bei seinen Berechnungen mit einbeziehen. Einige Kreditangebote warten mit kostenlosen Sondertilgungen auf. Wenn also Ihr bestehender Kredit sogar kostenfrei vorzeitig abgelöst und umgeschuldet werden kann, dann fallen hier glücklicherweise keine zusätzlichen Kosten an.

Sollte hingegen die Restkreditsumme bzw. die Restschuld des von Ihnen nach dem 11.06.2010 aufgenommenen Ratenkredits beispielsweise 10.000 EUR betragen und die ausstehende Laufzeit länger als 12 Monate sein, kann Ihnen die Bank 100 EUR in Rechnung stellen, sofern sie eben keine kostenlose Sondertilgung im Vertrag vorgesehen hat.

Vorteile der vorzeitigen Ablöse von Krediten durch einen Umschuldungskredit

Der wichtigste Vorteil, der sich aus der Umschuldung respektive der Aufnahme eines Umschuldungskredits zur vorzeitigen Tilgung bereits bestehender Kredite ergeben kann, ist die Zinsersparnis. Sie können, je nach Fall, eine große Menge Geld sparen, wenn Sie teure Kredite umschulden. Mehr zum Thema „Zinsersparnis bei der vorzeitigen Ablöse eines Kredits“ in einem konkreten Rechenbeispiel, welches Sie gleich im Anschluss in Augenschein nehmen können.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie bei Bündelung mehrerer Kredite durch einen Umschuldungskredit nur noch eine einzige monatliche Rate zu begleichen haben, nicht mehrere verschiedene. Dies verschafft Ihnen sicherlich einen besseren Überblick über Ihre finanzielle Situation.

Der dritte Vorteil, der sich aus einer Umschuldung ergeben kann, ist die Anpassung der monatlichen Rate. Sollte sich beispielsweise Ihre Einkommenssituation durch eine Beförderung verbessert haben, können Sie Ihre Restschuld schneller und zu günstigeren Zinsen abbezahlen. Natürlich ist auch die Reduzierung der monatlichen Rate denkbar, sofern Sie auch in diesem Fall durch die Kreditablöse immer noch Geld sparen können.

Zu guter Letzt können Sie die Aufnahme des Umschuldungskredits auch gleich mit einer Kreditaufstockung verknüpfen. Die Kreditbeträge laufender Kredite zu erhöhen, ist oft mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei einer Umschuldung ist diese zusätzliche Option quasi kostenfrei.

Konkretes Rechenbeispiel zur Zinsersparnis bei der Umschuldung

Wie oben angekündigt, zeigen wir Ihnen hier nun anhand eines konkreten Rechenbeispiels, wie viel Zinsersparnis bei einer vorzeitigen Ablöse eines Kredits drin sein können:

Herr Müller hat eine Restschuld in Höhe von 12.500 EUR. Der effektive Jahreszins seines Kredits beträgt 6%. Die restliche Laufzeit liegt bei genau 60 Monaten (5 Jahren).

Die Formeln zur Berechnung der monatlichen Rate und der Kreditkosten (Kreditzinsen), die unserem Beispiel zugrunde liegen, lauten:

  1. Monatszins = (1 + Jahreszins)^(1/12) – 1
  2. Monatliche Rate = Kreditbetrag * [(1 + Monatszins)^Laufzeit] * Monatszins / [(1 + Monatszins)^Laufzeit – 1]
  3. Gesamtkreditbetrag (Kreditbetrag zzgl. Zinsen) = monatliche Rate * Laufzeit
  4. Kreditkosten (Kreditzinsen) = Gesamtkreditbetrag – Kreditbetrag

Anmerkung: Der Kreditbetrag ist im Falle dieser Umschuldung auch gleich die Restschuld / Restkreditsumme.

Rechnen wir also erst einmal den Monatszins gemäß der ersten Formel aus:

  • Monatszins = (1 + 0,06)^(1/12) – 1 = 0,004867550565 (auf 12 Dezimalstellen gerundet)

Mit Hilfe des Monatszinses können wir nun die monatliche Rate sowie die Kreditkosten (Kreditzinsen), die Herr Müller noch zu begleichen hat, bestimmen:

  • monatliche Rate = 12.500 EUR * [(1 + 0,004867550565)^60] * 0,004867550565 / [(1 + 0,004867550565)^60 – 1] = 240,737288 (auf 6 Dezimalstellen gerundet) = 240,74 EUR

Die Kreditkosten ergeben sich aus der Differenz aus Gesamtkreditbetrag und Kreditbetrag. Der Gesamtkreditbetrag ist einfach das Produkt aus monatlicher Rate (nicht gerundet) und Laufzeit:

  • Gesamtkreditbetrag = 240,737288 * 60 = 14.444,237288 (auf 6 Dezimalstellen gerundet) = 14.444,24 EUR
  • Kreditkosten (Kreditzinsen) = 14.444,24 EUR – 12.500,00 EUR = 1.944,24 EUR

Da Herr Müller vor Kurzem erst befördert wurde und deswegen eine höhere Kreditwürdigkeit als zum Zeitpunkt der Aufnahme des bestehenden Kredits hat, ist er zuversichtlich, nun einen Umschuldungskredit in Höhe von 12.500 EUR zu einem effektiven Zinssatz von höchstens 3,5% aufnehmen zu können. Die Laufzeit von 60 Monaten würde er gern beibehalten.

Lasst uns nun mit Hilfe der obigen Formeln die monatliche Rate, den Gesamtkreditbetrag und die Kreditkosten für dieses Darlehen ausrechnen:

  • Monatliche Rate = 227,09 EUR
  • Gesamtkreditbetrag = 13.625,37 EUR
  • Kreditkosten (Kreditzinsen) = 1.125,37 EUR

Frohen Mutes stellt Herr Müller fest, dass im Vertrag des abzulösenden Kredits eine kostenfreie Sondertilgung vereinbart wurde. So ergibt sich für ihn folgende Zinsersparnis, wenn er seinen bestehenden Kredit umschuldet:

  • Zinsersparnis = Kreditkosten für den bestehenden Kredit – Kreditkosten für den Umschuldungskredit – Vorfälligkeitsentschädigung = 1.944,24 EUR – 1.125,37 EUR – 0,00 EUR = 818,87 EUR
Abzulösender Kredit Kredit für Umschuldung
Restschuld / Restkreditsumme 12.500 EUR 12.500 EUR
Effektiver Jahreszins 6 % 3,5 %
Laufzeit 60 Monate 60 Monate
Monatliche Rate 240,74 EUR 227,09 EUR
Kreditkosten (Kreditzinsen) 1.944,24 EUR 1.125,37 EUR
EINSPARPOTENZIAL 1.944,24 EUR – 1.125,37 EUR = 818,87 EUR

Selbst wenn die Bank für die vorzeitige Ablöse des bestehenden Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1% der Restschuld verlangen würde, würde Herr Müller bei dieser Umschuldung immer noch viel Geld sparen.

  • Vorfälligkeitsentschädigung = 1% * Restschuld = 0,01 * 12.500,00 EUR = 125,00 EUR
  • Ersparnis: 1.944,24 EUR – 1.125,37 EUR – 125,00 EUR = 693,87 EUR

Anmerkung: Das obige Beispiel zum Thema „Zinsersparnis bei der Umschuldung“ ist bewusst sehr ausführlich und unter Nennung der Formeln, die der Berechnung zugrunde liegen, angeführt, damit Sie alle Rechenschritte bestmöglich und transparent nachvollziehen können. Grundsätzlich sind, wie Sie anhand dieses Beispiels unschwer erkennen können, die Berechnungen zur Zinsersparnis mit dem eigenen Taschenrechner weder trivial noch unkompliziert. Als akkuraten Umschuldungsrechner können wir den Umschuldungsrechner auf Kredit-Markt.eu wärmstens weiterempfehlen!

Taschenrechner auf einem aufgeschlagenen Mathematik-Buch: Wer die Zinsersparnis bei einer Umschuldung ausrechnen möchte, benötigt mathematisches Verständnis!
Die Zinsersparnis bei der vorzeitigen Ablöse eines Kredits auszurechnen, ist kein Zuckerschlecken!

Voraussetzungen für die Aufnahme eines Umschuldungskredits

Bevor Sie einen Kredit vorzeitig ablösen bzw. eine Umschuldung einleiten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie mit der Aufnahme eines Umschuldungskredits auch tatsächlich genug Geld sparen können. Beim obigen Beispiel würde eine Umschuldung sinnvoll sein. In einigen Fällen können sogar mehrere 1.000 EUR eingespart werden. In anderen hingegen ist der Aufwand einfach zu hoch, nur, um ein paar EUR einzusparen.

Wenn Sie nun zu dem Schluss gekommen sind, dass Sie zwecks hoher Zinsersparnis Ihren bestehenden Kredit umschulden und vorzeitig ablösen möchten, dann verschaffen Sie sich bitte noch einmal kurz einen Überblick über die Voraussetzungen, die für die Aufnahme eines Umschuldungskredits in Deutschland zu erfüllen sind. Da Sie ja offensichtlich schon einmal einen oder mehrere Kredite aufgenommen haben, sollte es grundsätzlich kein größeres Problem für Sie darstellen, diese „Hürde“ zu nehmen.

Voraussetzungen, um einen Umschuldungskredit aufnehmen zu können

  • Sie sind uneingeschränkt geschäftsfähig und damit auch kreditfähig.
  • Sie haben einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie verfügen über eine deutsche Bankverbindung.
  • Sie können ein geregeltes, monatliches Einkommen nachweisen und sind als Arbeitnehmer/in nicht mehr in der Probezeit.
  • Sie begleichen zuverlässig fällige Rechnungen und können auch gemäß Ihren SCHUFA-Daten als kreditwürdig eingestuft werden.

Beim Nachweis einer geregelten Einkommenssituation haben es Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag, Angestellte im Öffentlichen Dienst, Beamte, aber auch Rentner relativ leicht. Diese Gruppen können nämlich Gehaltsabrechnungen, Bezügemitteilungen, Arbeitsverträge oder Rentenbescheide einreichen, um die kreditgebende Bank von einem geregelten, monatlichen Einkommen zu überzeugen. Anders sieht es hingegen bei Selbstständigen, Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Unternehmern aus.

Selbstständig Tätige und Unternehmer gehören nicht unbedingt zu den Lieblingskunden von Banken, da deren Einkommenssituationen zum Teil sehr starken saisonalen Schwankungen ausgesetzt sind. So prüft das entsprechende Kreditinstitut sehr genau, ob die eingereichten Unterlagen belegen können, dass ein gesichertes Einkommen vorliegt, oder eben nicht. Da ein selbstständig Tätiger weder Arbeitsvertrag noch Gehaltsabrechnungen vorlegen kann, reicht er logischerweise andere Unterlagen ein, um die kreditgebende Bank von geregelten Einkommensverhältnissen zu überzeugen. Diese werden im Folgenden genannt.

Unterlagen, die selbstständig Tätige für die Kreditantragsprüfung einreichen

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • EÜR, Bilanzen und/oder Jahresabschlüsse
  • Steuerbescheide vom Finanzamt
  • Nachweise für sonstige Einkünfte (Erträge aus Wertpapierhandel, Mieteinnahmen, Dividenden und Co.)

Da es kein Geheimnis ist, dass Selbstständige und Freiberufler es mitunter sehr schwer haben, einen fairen Kredit zu erhalten, haben sich einige Kreditinstitute auf die Vergabe von Darlehen genau an diese Zielgruppe spezialisiert. So gibt es beispielsweise den Postbank Business Kredit, der mit überaus akzeptablen Konditionen aufwarten kann. Auch die Sberbank weist ausdrücklich darauf hin, Kredite an Freiberufler zu vergeben. Das entsprechende Angebot finden Interessierte hier.

Kreditsicherheiten zur zusätzlichen Besicherung des Umschuldungskredits

Bei einer Umschuldung und der vorzeitigen Ablöse bestehender Kredite geht es in erster Linie um Zinsersparnis. Und diese Zinsersparnis fällt umso höher aus, je günstiger der effektive Jahreszins des Umschuldungskredits ist. Genau aus dem Grund sollten Antragsteller alle Register ziehen, um die Bewilligung eines besonders günstigen Darlehens zu erzielen. Helfen können hierbei vor allem: Kreditsicherheiten.

Kreditsicherheiten sind in zwei Arten untergliedert: personelle und sachliche. Während zu den personellen Besicherungsmöglichkeiten die Eintragung einer Bürgschaft sowie die Hinzunahme eines zweiten Kreditnehmers gehören, zählen zu den sachlichen Kreditsicherheiten, die auch als Realsicherheiten bezeichnet werden, die Aufnahme einer Hypothek, die Eintragung ins Grundbuch (Grundschuld) sowie die Sicherungsübereignung eines Kfz. All diese Varianten können einen großen Beitrag zur zusätzlichen Besicherung eines Umschuldungskredits leisten. Und dadurch für die Bewilligung günstigerer Zinsen sorgen!

Bürgschaft

Von vielen Banken akzeptiert werden die Ausfallbürgschaft sowie die selbstschuldnerische Bürgschaft. Erstere ist auch als „Bürgschaft unter Vorbehalt“ bekannt.

Während bei der Ausfallbürgschaft der Bürge erst dann in die Bresche springen muss, wenn die Bank bereits alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft hat, um die Schulden beim Kreditnehmer einzutreiben, haftet die Person, die eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterzeichnet hat, schon in dem Moment, in dem es zu einem Zahlungsverzug kommt. Wer selbstschuldnerisch bürgt, ist damit fast schon wie ein zweiter Kreditnehmer zu sehen.

Hinzunahme eines zweiten Kreditnehmers

Auch wenn der Bürge, der eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterzeichnet hat, eine ähnliche Haftung wie der zweite Kreditnehmer hat, bestehen hier dennoch gewisse Unterschiede. Denn der zweite Kreditnehmer hat grundsätzlich auch ein Mitspracherecht, was die Verwendung des aufgenommenen Kreditbetrags anbelangt. Oder anders ausgedrückt: Bei der Aufnahme eines Gemeinschaftskredits haben beide Kreditnehmer gleiche Rechte und Pflichten.

Hypothek und Grundschuld

Hypothek und Grundschuld sind gängige Realsicherheiten zur Besicherung höherer Darlehen. So werden beispielsweise Immobilien- oder Baudarlehen grundpfandrechtlich abgesichert. Das bedeutet konkret, dass Immobilien oder Grundstücke finanziell belastet werden, um das aufgenommene Darlehen zusätzlich zu besichern. Beachten sollte man bei diesen beiden Kreditsicherheiten, dass hier zusätzliche Kosten zu tragen sind, da beispielsweise ein Notar für die Grundbucheintragung beauftragt werden muss.

Kfz Sicherungsübereignung

Auch die Kfz Sicherungsübereignung ist eine relativ beliebte Form der Besicherung eines Kredits, insbesondere eines Autokredits. Hier wird durch die Unterzeichnung eines Sicherungsübereignungsvertrags und die Übergabe des entsprechenden Fahrzeugbriefs ein Kfz als Sicherheit gestellt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu reduzieren.

Grundsätzlich ist es von Bank zu Bank verschieden, welche Kreditsicherheiten sie für die Besicherung eines bestimmten Kredits akzeptiert. Bitte fragen Sie also vor Beantragung eines Umschuldungskredits konkret nach, welche Kreditsicherheiten Sie zur Reduzierung des Ausfallrisikos des Kreditgebers und der normalerweise damit einhergehenden Senkung des Effektivzinses stellen dürfen!

Unsere Tipps für Ihre erfolgreiche Umschuldung

Das Team von KREDIT 123 wünscht sich sehr, dass Sie mit der Aufnahme eines besonders günstigen Umschuldungskredits möglichst viel Geld bei der Ablöse Ihrer bestehenden Kredite sparen können. Aus dem Grund geben wir Ihnen im Folgenden noch ein paar Tipps zum Besten, deren Beachtung aus unserer Sicht sehr wichtig ist, um eine Umschuldung so gewinnbringend wie möglich zu gestalten:

1. Tipp: Nutzen Sie akkurate Kreditrechner und führen Sie detaillierte Kreditvergleiche durch!

Dank dem Internet stehen Ihnen heute eine Vielzahl hochwertiger Tools zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie äußerst attraktive Kreditangebote ausfindig machen können. Nehmen Sie sich also Zeit, nutzen Sie akkurate Kreditrechner und vergleichen Sie minutiös die Konditionen verschiedener Umschuldungskredite!

Achten Sie beim Kreditvergleich nicht nur auf die effektiven Jahreszinsen, sondern auch auf flexible Vorteilskonditionen wie Ratenpausen oder kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten. Es könnte ja durchaus sein, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt auch den jetzt erst aufzunehmenden Umschuldungskredit durch einen anderen Umschuldungskredit ablösen möchten, um erneut Zinsen und damit bares Geld zu sparen!

2. Tipp: Geben Sie als Verwendungszweck unbedingt die angestrebte Umschuldung an!

Geben Sie bei der Suche und Beantragung eines Umschuldungskredits unbedingt den Verwendungszweck „Umschuldung“ an! Beim Vergleichen von Krediten werden Ihnen so die speziellen Angebote angezeigt, die sich auf die Kreditumschuldung beziehen. Darüber hinaus kann sich die Angabe des konkreten Verwendungszwecks positiv auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirken!

„Wie das?“ – fragen Sie sich gerade? Wenn Sie die Umschuldung als Verwendungszweck angeben, wird die entsprechende monatliche Rate nicht als zusätzliche Ausgabe betrachtet, wie es bei einem herkömmlichen Ratenkredit zur freien Verwendung der Fall wäre, zumal ja eine oder mehrere bestehende Raten mit der neuen abgelöst werden sollen. Oft verhält es sich sogar so, dass durch die Bündelung mehrerer Raten mehr finanzieller Freiraum entsteht, da die neue monatliche Rate günstiger ist als die Summe der abzulösenden Raten.

3. Tipp: Passen Sie die monatliche Rate, wenn möglich, nach oben hin an!

Sollten Sie bei der Erstellung der Haushaltsrechnung (monatliche Einnahmen minus fixe Ausgaben) zu dem Schluss kommen, dass Sie sich auch eine höhere monatliche Rate locker leisten können, ist es ratsam, die monatliche Rate Ihres Umschuldungskredits nach oben hin anzupassen. Je früher Sie einen Kredit komplett tilgen, desto weniger Kreditkosten fallen auch an.

Wenn Sie eine geringere monatliche Rate wählen, profitieren Sie zwar von einer geringeren finanziellen Belastung pro Monat. Die zu zahlenden Kreditkosten gehen allerdings in dem Fall nach oben. Für die Ermittlung der neuen Wunschrate ist es sehr empfehlenswert, einen akkuraten Kreditrechner zu nutzen! Wir empfehlen übrigens den Umschuldungsrechner auf Kredit-Markt.eu.

4. Tipp: Achten Sie darauf, dass der neue Kreditgeber auch einen Kreditwechsel-Service anbietet!

Damit der Mehraufwand für die Durchführung der Umschuldung nicht die Zinsersparnis „wegfrisst“, empfehlen wir Ihnen, einen Kreditgeber zu suchen, der nicht nur einen günstigen Umschuldungskredit, sondern auch einen kostenlosen Kreditwechsel-Service anbietet! Nachdem Sie die Unterlagen für den oder die abzulösenden Kredite bei einem solchen eingereicht haben, kümmert sich dieser um den kompletten Prozess der Ablöse.

5. Tipp: Stellen Sie, wenn möglich, Kreditsicherheiten!

Wie oben schon erwähnt, können sowohl personelle als auch reale Kreditsicherheiten sehr effektive Mittel sein, um die eigene Bonität zu erhöhen und hierüber dann auch die Zinslast zu drücken. Besonders gern gesehen ist die Hinzunahme eines zweiten Kreditnehmers. Fragen Sie, bevor Sie einen Kredit beantragen, unbedingt nach, welche Kreditsicherheiten für die Besicherung des Umschuldungskredits vom entsprechenden Kreditgeber akzeptiert werden!

6. Tipp: Überprüfen Sie Ihre Einträge bei der SCHUFA!

Vor allem bei der Aufnahme eines Umschuldungskredits mit einem höheren Kreditbetrag kann es Sinn machen, im Vorfeld von der kostenlosen SCHUFA-Auskunft Gebrauch zu machen, die einem einmal im Jahr zusteht. Über diesen Weg können Sie Ihre Daten bei der SCHUFA überprüfen und ggfs. inkorrekte oder veraltete Einträge korrigieren respektive löschen lassen.

Können SCHUFA-Einträge, die Ihren SCHUFA-Score nach unten ziehen, gelöscht werden, erhöht sich Ihre Kreditwürdigkeit. Und dies kann positive Auswirkungen auf den effektiven Zins haben, der Ihnen von einem Kreditinstitut angeboten wird.

Wenn Sie all die gerade genannten Tipps berücksichtigen, dann sollte es ein Kinderspiel für Sie sein, mit Hilfe der Aufnahme eines günstigen Umschuldungskredits viel Geld zu sparen, indem Sie Ihre teuren, bestehenden Kredite vorzeitig ablösen!

Häufig gestellte Fragen zum Thema Umschuldung

Ist eine Umschuldung trotz SCHUFA möglich?

Eine Umschuldung trotz SCHUFA ist grundsätzlich möglich, wenn beispielsweise nur ein kleiner Kreditbetrag für die Ablöse eines teuren Dispokredits benötigt wird. Es gibt Online-Anbieter in Deutschland, die einen Kleinkredit bis zu einem bestimmten Betrag auch trotz eines negativen SCHUFA-Eintrags vergeben, sofern eine geregelte Einkommenssituation nachgewiesen werden kann.

Auch höhere Kreditbeträge können mitunter trotz negativer SCHUFA aufgenommen werden, wenn geeignete Kreditsicherheiten gestellt werden können. Angenommen, Sie haben einen schlechten SCHUFA-Score, können allerdings einen zweiten Kreditnehmer mit sehr gutem Einkommen und sehr hoher Kreditwürdigkeit hinzunehmen, dann gibt es Banken, die Ihnen einen Umschuldungskredit trotz SCHUFA bewilligen.

Kann ich einen Umschuldungskredit ohne SCHUFA aufnehmen?

Einen Umschuldungskredit ohne SCHUFA werden Sie von einem gewerblichen Kreditinstitut in Deutschland nicht erhalten können, da deutsche Banken Vertragspartner der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA sind und grundsätzlich eine eingehende Bonitätsprüfung durchführen, bei der auch Ihre SCHUFA-Einträge abgefragt werden. Allerdings besteht die grundsätzliche Möglichkeit, einen Kredit ohne SCHUFA im europäischen Ausland zu erhalten.

Ein solcher Kredit wird beispielsweise von Luxemburger oder Liechtensteiner Kreditinstituten vergeben, wie zum beispiel von der SIGMA Kreditbank AG, über deren Angebote wir hier schon einmal berichtet haben.

Bei einem Kredit ohne SCHUFA wird auf die Abfrage Ihrer SCHUFA-Daten verzichtet. Das heißt allerdings nicht, dass auch auf die eingehende Prüfung Ihrer Einkommenssituation verzichtet wird! Kreditinstitute im Ausland möchten selbstverständlich auch sicherstellen, dass Sie imstande sind, den aufgenommenen Kredit auch wieder zu tilgen. Bei unregelmäßigen Einkommensverhältnissen werden Sie also auch im Ausland keinen „Umschuldungskredit ohne SCHUFA“ erhalten können!

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie auf der Suche nach einem Umschuldungskredit ohne SCHUFA auf Vorkosten stoßen, ist es sehr ratsam, die Finger von dem entsprechenden Angebot zu lassen. Denn hier ist es sehr wahrscheinlich, dass ein dubioser Kredithai versucht, Sie über den Tisch zu ziehen!

Kredit umschulden zum Minuszins?

Eine Umschuldung zum Minuszins ist tatsächlich möglich, da es Anbieter gibt, die so genannte Aktionskredite mit Negativzinsen anbieten. Der smava Negativzins-Kredit, über den wir hier einen Testbericht geschrieben haben, ist beispielsweise ein solcher Aktionskredit.

In der Regel sind die Kreditsummen, die über diese Minuszins-Kredite aufgenommen werden können, auf kleinere vierstellige Beträge beschränkt. Denkbar ist hier also in erster Linie die Ablöse eines teuren Dispositionskredits.

Ist auch die Umschuldung einer Baufinanzierung oder eines Immobiliendarlehens möglich?

Für Immobilien- und Baufinanzierungen, die grundpfandrechtlich abgesichert sind, gilt gemäß § 489 BGB nur ein eingeschränktes Kündigungsrecht. Eine Umschuldung eines Immobilien- oder Baudarlehens ist hier erst nach Ende der Sollzinsbindung möglich oder zehn Jahre nach Auszahlung des Darlehensbetrages (respektive zehn Jahre nach der letzten Anpassung des entsprechenden Darlehensvertrages).

Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Umschuldung möglich, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Beachten sollte man hier allerdings, dass für die Übertragung der Grundschuld an den neuen Kreditgeber eine Gebühr zu entrichten ist.

Kann ich auch einen Autokredit umschulden?

Sie können Ratenkredite jeglicher Art umschulden, sofern es sich hierbei nicht um ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen handelt. Bei diesen gelten nämlich andere Regelungen als bei herkömmlichen Ratenkrediten. So können Sie also auch Ihren Autokredit umschulden, sofern dies sinnvoll ist und Sie über diesen Weg Geld sparen können.

Wann ist eine Umschuldung sinnvoll?

Eine Umschuldung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie durch die Ablöse bestehender Kredite eine hohe Zinsersparnis erzielen können. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die abzulösenden Kredite zu Zinssätzen aufgenommen wurden, die heute als (viel) zu hoch eingestuft werden können.

Wichtig bei der Evaluierung, ob eine Umschuldung für Sie sinnvoll sein kann oder nicht, ist, dass Sie alle Kosten und auch den nötigen Zeitaufwand berücksichtigen. Prüfen Sie bitte, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen haben, wenn Sie Ihren bestehenden Kredit ablösen, und auch, wie hoch diese ist.

Ist es möglich, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen?

Grundsätzlich gibt es Mittel und Wege, bei der vorzeitigen Ablöse von Ratenkrediten die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. In diesem Artikel haben wir uns ausführlich mit diesem Thema befasst.