Gesundheitskredit: günstigen Kredit für medizinische bzw. ärztliche Behandlungen aufnehmen

Weißer Kittel eines Arztes: Einige ärztliche Behandlungen, Therapien oder OPs werden über einen Gesundheitskredit finanziert
Teure Eigenanteile können mit einem Gesundheitskredit finanziert werden!

Gesundheitsleistungen und bestimmte ärztliche Behandlungen sind Privatsache und müssen deswegen auch komplett oder zum großen Teil aus privater Tasche bezahlt werden. Zu diesen Behandlungen gehören bspw. Schönheits-OPs, Augenoperationen und spezielle Zahnbehandlungen, wie zum Beispiel das Einsetzen von qualitativ hochwertigeren Zahnimplantaten. Spezielle Therapien und Kuraufenthalte werden ebenfalls nicht oder nur zum Teil von der Krankenkasse bezahlt. Und weil diese Gesundheitsleistungen mitunter sehr kostenintensiv sein können, vergeben Geldinstitute auch Gesundheitskredite, damit sich auch diejenigen spezielle Behandlungen, OPs und Therapien leisten können, die momentan einfach nicht genug Geld auf ihrem Bankkonto haben.

Der Gesundheitskredit stammt ursprünglich aus den Vereinigten Staaten von Amerika, wo es keine annähernd so gute und flächendeckende Krankenversicherung wie in Deutschland gibt. Hier müssen die hohen Behandlungskosten oft von der Patientin oder vom Patienten selbst getragen werden. In Deutschland ist der Gesundheitskredit im Grunde genommen ein herkömmlicher Ratenkredit, der für die verschiedensten privaten Zwecke genutzt werden kann und demzufolge auch ein Privatkredit ist. So vergeben neben Spezialbanken, die sich auf Gesundheits- oder auch OP-Kredite spezialisiert haben, auch Sparkassen, Volksbanken, Raiffeisenbanken und Online-Banken Gesundheitskredite in Form von gewöhnlichen Ratenkrediten, damit Menschen ihren Eigenanteil für eine ärztliche oder medizinische Behandlung auf Raten finanzieren können.

Hinweis: Kassenärzte und Kliniken können als Partner von Spezialbanken oft Gesundheitskredite vermitteln. Es lohnt sich also, auch den Arzt nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu fragen, wenn man eine kostenintensive Behandlung, die nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse bezahlt wird, lieber auf Raten finanzieren möchte!

Beantragung eines Gesundheitskredits bei einem gewerblichen Kreditinstitut in Deutschland

Der üblichste Weg, einen Kredit für eine medizinische bzw. ärztliche Behandlung zu beantragen, ist die Beantragung desselben bei einem gewerblichen Kreditinstitut in Deutschland, ganz gleich ob Hausbank, Direktbank oder Spezialbank. Um hier allerdings Aussicht auf Erfolg zu haben, sollte man imstande sein, die wichtigsten Grundvoraussetzungen zu erfüllen.

Liste der Voraussetzungen für die Beantragung eines Gesundheitskredits

  • Volljährigkeit und damit Geschäfts- und Kreditfähigkeit
  • Offizieller Wohnsitz in einer Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland
  • Deutsches Girokonto
  • Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweis
  • Bonität

Arbeitnehmer, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst können den Einkommensnachweis relativ leicht erbringen, indem sie ihren Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und korrespondierende Kontoauszüge vorlegen. Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und Gewerbetreibende haben es hier etwas schwerer, die Bank davon zu überzeugen, dass sie über eine geregelte Einkommenssituation verfügen.

Unterlagen, die selbstständig Tätige und Unternehmer vorlegen müssen

Die folgenden Unterlagen sind von selbstständig Tätigen und Unternehmern in der Regel vorzulegen, damit sich das Kreditinstitut ein Bild von den Einkommensverhältnissen machen kann:

  • Steuerbescheide
  • BWA
  • Bilanzen
  • Jahresabschlüsse
  • Belege zu sonstigen Einkünften wie Zins- oder Mieteinnahmen

Kreditwürdigkeitsprüfung deutscher Banken und Kreditinstitute

Neben den zu erfüllenden Voraussetzungen für die Beantragung eines Gesundheitskredits sollte ein Antragsteller auch die wichtigsten Kriterien kennen, die bei der Kreditwürdigkeitsprüfung deutscher Banken und Kreditinstitute auf Herz und Nieren geprüft werden.

Kann die Einkommenssituation als geregelt angesehen werden und ist das Einkommen hoch genug?

Ein ausschlaggebendes Kriterium ist das Einkommen des Antragstellers. Hier muss die Bank prüfen, ob die Einkommenssituation erstens geregelt ist und zweitens eine Höhe hat, die es dem potenziellen Kreditnehmer erlaubt, neben den monatlichen Fixkosten auch die monatlichen Raten des Kredits zu zahlen. Sollte die Bank zum Schluss kommen, dass das Einkommen des Antragstellers hoch genug ist und als gesichert gelten kann, ist schon einmal ein wichtiges Kriterium erfüllt, die für eine Kreditzusage spricht.

Sollte der Antragsteller hingegen nur ein geringes Einkommen haben, das gerade einmal dafür ausreicht, die monatlichen Fixkosten zu bezahlen, wird es nicht einfach, einen Gesundheitskredit zu erhalten.

Hat der Antragsteller einen ausreichend hohen SCHUFA-Score?

Ein weiteres ausschlaggebendes Kriterium ist der SCHUFA-Score des Antragstellers. Je höher dieser ist, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass der potenzielle Kreditnehmer den Kredit auch pünktlich und ordnungsgemäß zurückzahlen wird. Liegen allerdings negative SCHUFA-Einträge vor, die den SCHUFA-Wert des Antragstellers sehr negativ beeinflussen, ist nur eine geringe Kreditwürdigkeit gegeben. Die meisten Banken und gewerblichen Kreditinstitute in Deutschland lehnen eine Kreditzusage grundsätzlich ab, sobald bekannt wird, dass der Kreditsuchende einen negativen SCHUFA-Eintrag hat.

Kann der Antragsteller den Gesundheitskredit in ausreichendem Maße besichern?

Weiterhin gehen Geldinstitute bei der Kreditwürdigkeitsprüfung der interessanten Frage nach, ob der Antragsteller den Kredit in ausreichendem Maße oder sogar vollumfänglich durch Stellung von Kreditsicherheiten besichern kann, zu denen personelle und sachliche Besicherungsmöglichkeiten gehören. Diese können selbst dann für eine Kreditzusage sorgen, wenn der Antragsteller weder ein ausreichend hohes Einkommen noch einen guten SCHUFA-Score hat.

Beantragung des Kredits für Gesundheitsleistungen als Gemeinschaftskredit

Eine überaus effektive personelle Kreditsicherheit ist die Beantragung eines Gemeinschaftskredits bzw. die Hinzunahme eines weiteren Kreditnehmers, der neben dem Hauptantragsteller als Mitantragsteller haftet. Sollte nun der erste Kreditnehmer weder einkommensstark noch besonders kreditwürdig sein, kann ein zweiter Kreditnehmer mit hohem Einkommen und hohem SCHUFA-Score die Bank doch noch zur Vergabe eines günstigen Gesundheitskredits für medizinische bzw. ärztliche Behandlungen bewegen.

In einer besonders guten Verhandlungsposition sind die zwei Antragsteller, wenn sie beide über ein hohes, geregeltes Einkommen sowie eine hohe Kreditwürdigkeit verfügen. Das Ausfallrisiko der kreditgebenden Bank ist in einer solchen Konstellation regelrecht bei Null, weshalb sie dann natürlich auch einen besonders günstigen und flexiblen Gesundheitskredit vergeben könnte.

Eintragung eines Bürgen

Die Eintragung eines Bürgen ist eine weitere personelle Kreditsicherheit, mit der ein Gesundheitskredit effektiv besichert werden kann. Anders als der Mitantragsteller haftet der Bürge allerdings erst dann, wenn der Kreditnehmer nicht mehr dazu imstande ist, den Kredit zu tilgen.

Deutsche Banken und gewerbliche Kreditinstitute setzen beispielsweise bei Krediten für Lehrlinge oder Azubis eine Bürgschaft voraus. Mit dem jeweiligen Kreditnehmer zu klären, ist, ob eine Bürgschaft unter Vorbehalt ausreicht, oder ob sogar eine selbstschuldnerische Bürgschaft eingetragen werden muss.

Während bei der Bürgschaft unter Vorbehalt der Kreditgeber erst einmal alle Rechtsmittel einsetzen muss, um die Rückzahlung des Kredits durch den eigentlichen Kreditnehmer zu erwirken, hat der bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft schneller die Möglichkeit, den Bürgen in Haftung zu nehmen.

Sachliche Kreditsicherheiten zur Besicherung eines Kredits für Gesundheitsleistungen

Nicht nur die Stellung von persönlichen Kreditsicherheiten kann dabei helfen, einen günstigen Gesundheitskredit zu erhalten, sondern auch die Stellung von sachlichen Kreditsicherheiten, die im Fachjargon auch als Realsicherheiten bezeichnet werden. Zu diesen gehören beispielsweise die Sicherungsübereignung, die Hypothek und die Grundschuld.

Sicherungsübereignung

Bei der Sicherungsübereignung kann beispielsweise ein PKW als Realsicherheit gestellt werden, indem das Eigentum des PKW an den Kreditgeber übertragen wird, nicht aber der Besitz. Nach vollständiger Rückzahlung des Gesundheitskredits wird der Kreditnehmer wieder zum Eigentümer seines PKW. Während der Kreditlaufzeit kann er das Auto weiterhin nutzen.

Hypothek und Grundschuld

Bei der Hypothek wird dem Kreditgeber ein Grundpfandrecht an einer Immobilie eingeräumt, von dem er Gebrauch machen kann, sobald der Kreditnehmer den Gesundheitskredit nicht mehr zurückzahlen kann. Bei der Grundschuld hingegen wird ein Grundstück finanziell belastet.

Dank der Stellung von Kreditsicherheiten können sich Kreditsuchende eine sehr gute Verhandlungsposition schaffen, selbst dann, wenn ihre Einkommenssituation eher mittelprächtig und ihr SCHUFA-Score nicht besonders hoch ist. Vor einem jeden Kreditgespräch ist es also ratsam, zu prüfen, welche Kreditsicherheiten angeboten werden können.

Gesundheitskredit / Kredit für ärztliche Behandlung: Infografik mit den Schritten Kreditgespräch, Bonitätsprüfung, Kreditentscheidung und Auszahlung

SCHUFA-freier Gesundheitskredit von einer ausländischen Bank

Wer einen schlechten SCHUFA-Score hat und keine personellen oder sachlichen Kreditsicherheiten stellen kann, hat es in Deutschland sehr schwer, an einen günstigen Gesundheitskredit zur Finanzierung von ärztlichen bzw. medizinischen Behandlungen zu gelangen. Ein Ausweg könnte allerdings die Beantragung eines SCHUFA-freien Kredits im europäischen Ausland sein.

Schweizer Kreditinstitute haben einst damit begonnen, SCHUFA-freie Kredite zu gewähren, weshalb diese auch als Schweizer Kredite bezeichnet werden. Heute können Kreditsuchende allerdings auch von Kreditinstituten in anderen europäischen Ländern einen Kredit ohne SCHUFA beantragen, nicht nur in der Schweiz.

Abweichende Bonitätsprüfung ohne SCHUFA-Abfrage

Da Kreditinstitute im europäischen Ausland grundsätzlich keine Vertragspartner der deutschen Wirtschaftsauskunftei SCHUFA sind, fragen sie bei der Bonitätsprüfung normalerweise nicht die SCHUFA-Daten ab. Das bedeutet, dass Antragsteller selbst trotz eines negativen SCHUFA-Eintrags einen Gesundheitskredit aufnehmen können.

Beachten sollte man allerdings, dass ausländische Kreditinstitute bei der Bonitätsprüfung zwar meist auf eine SCHUFA-Abfrage verzichten, allerdings prüfen auch sie die Einkommenssituation des Kreditsuchenden äußerst genau. So ist eine Kreditzusage auch beim Schweizer Kredit nur dann realistisch, wenn der Antragsteller so eingestuft werden kann, dass er keine Probleme haben sollte, den aufgenommenen Gesundheitskredit zurückzuzahlen.

Zahlung von Vorkosten beim SCHUFA-freien Gesundheitskredit

Bei dem einen oder anderen Kreditvermittler oder Anbieter kommt es vor, dass die Zahlung von Vorkosten gefordert wird, und zwar noch bevor es eine verbindliche Kreditzusage gibt. Hinter dieser Geschäftspraktik verbirgt sich in der Regel ein unseriöses Angebot. Professionelle Kreditvermittler verlangen normalerweise keine Vorkosten beim SCHUFA-freien Gesundheitskredit. Wenn Vorkosten mit im Spiel sind, ist also größte Vorsicht geboten!

Kredit von Privat für ärztliche bzw. medizinische Behandlung

Patientinnen und Patienten, die auf der Suche nach einem Kredit für eine ärztliche bzw. medizinische Behandlung sind, können sich nicht nur an Geldinstitute im In- oder Ausland wenden, sondern auch an private Kreditgeber. Diese sind zu unterscheiden in bekannte und unbekannte. Während die bekannten privaten Kreditgeber aus dem näheren Umfeld stammen, können die unbekannten privaten Kreditgeber beispielsweise über einschlägige Internetseiten gefunden werden, sich sich auf die Vermittlung von Krediten von Privat spezialisiert haben.

Gesundheitskredit von einem Familienangehörigen oder Bekannten

Wer einen Gesundheitskredit aus dem näheren Umfeld, sprich von einem Familienangehörigen oder Bekannten, erhalten kann, kann sich meist über äußerst niedrige Zinsen freuen. Oft ist es sogar möglich, ein zinsloses Darlehen zu bekommen, gerade wenn mit dem Darlehensbetrag eine wichtig erscheinende Behandlung oder Therapie bezahlt werden soll.

Wie bei einem jeden anderen Kreditgeschäft auch, sollte man allerdings darauf achten, dass auch hier ein transparenter, schriftlicher Kreditvertrag aufgesetzt wird, der alle Details fair und eindeutig regelt. Dieses Vorgehen sorgt nämlich dafür, dass es zu einem späteren Zeitpunkt keine Missverständnisse geben kann, die ggfs. zu einem familiären Streit führen könnten.

Kredit für Gesundheitsleistungen von unbekannten privaten Kreditgebern

Wesentlich kostenintensiver als der Kredit aus dem familiären Umfeld ist der Kredit, der von unbekannten privaten Kreditgebern oder Investoren bereitgestellt wird. Hier sind die Sollzinsen oft sehr hoch, zumal das Ausfallrisiko des privaten Geldgebers ebenfalls sehr hoch ist. Ein weiterer Grund, warum diese Kreditart relativ teuer ist, ist der Umstand, dass im Erfolgsfall Vermittlungsgebühren an die Betreiber der Internetseite zu entrichten sind, die für das Ausfindigmachen der privaten Kreditgeber genutzt worden ist.

Fazit zum Gesundheitskredit zur Finanzierung von ärztlichen bzw. medizinischen Behandlungen

Wer, weil der aus privater Tasche zu zahlende Eigenanteil für eine bestimmte Behandlung, Therapie oder OP sehr hoch ist, einen Kredit für Gesundheitsleistungen benötigt, hat viele verschiedene Möglichkeiten, einen solchen zu beantragen. Zum einen werden Gesundheitskredite als zweckungebundene Ratenkredite von Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und Direktbanken vergeben, zum anderen von Spezialbanken, deren Finanzdienstleistungen von Kassenärzten und Kliniken vermittelt werden.

Weiterhin ist die Beantragung eines SCHUFA-freien Kredits zur Finanzierung von medizinischen bzw. ärztlichen Behandlungen bei ausländischen Banken oder die Aufnahme eines Kredits von Privat möglich.

Professioneller Kreditvertrag als wichtige Basis

Ganz gleich, bei wem der Gesundheitskredit letzten Endes beantragt wird: Das Vorhandensein eines professionellen Kreditvertrags gilt generell als wichtige Basis eines jeden Kreditgeschäfts. Ein transparenter, schriftlicher Kreditvertrag sorgt dafür, dass alles fair und in beidseitigem Einvernehmen geregelt ist. So kann es keine Missverständnisse und Unstimmigkeiten geben, wodurch man auch vor Betrugsfällen sicher ist.

Verwendung eines akkuraten Kreditrechners und ausführlicher Kreditvergleich

Um den flexibelsten und günstigsten Gesundheitskredit zu finden, ist es sehr empfehlenswert, einen akkuraten Kreditrechner zu verwenden und einen ausführlichen Kreditvergleich zu tätigen, bei dem verschiedenste Kreditangebote minutiös geprüft und miteinander verglichen werden. Mit dieser Herangehensweise ist nahezu sichergestellt, das ein fairer und günstiger Kredit für Gesundheitsleistungen ausfindig gemacht werden kann. Es wäre also nicht besonders klug, diese Empfehlung einfach unberücksichtigt zu lassen!